Der RadMELDER BW ist eine Online-Plattform, auf der Mängel und Hindernisse an der Radinfrastruktur in Baden-Württemberg gemeldet werden können. Die Meldungen werden automatisch an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Das Angebot steht den Kommunen in Baden-Württemberg freiwillig zur Verfügung. Eine Meldungsabgabe ist nur in diesen Gebieten möglich.
Alle Bürger:innen können in Teilnehmende Kommunen Meldungen abgeben. Gemeinden, Landkreise und andere Behörden nutzen die Plattform zur Bearbeitung und Verwaltung der eingegangenen Hinweise.
Ein Rechtsklick auf die Karte setzt einen Meldungsort und öffnet das Meldungsformular. Auch ein Klick auf Neue Meldung öffnet das Meldungsformular. In einem schrittweisen Prozess können anschließend verschiedene Informationen zur Meldung eingegeben werden. Die Anwendung bietet mehrere Möglichkeiten, um einen Meldungsort festzulegen:
Nach Angabe des Meldungsortes wird eine Duplikat-Erkennung gestartet und Meldungen am eingegebenen Meldungsort (Umkreis ca. 20 Meter) angezeigt. Sollte das Anliegen bereits in einer Meldung abgebildet sein, kann der jeweiligen Meldung zugestimmt werden. Damit erhöht sich der Prioritätswert bzw. das Voting für diese Meldung. Die Priorität wird in der Verwaltungsansicht angezeigt.
Ergänzen Sie zur Meldungskategorie eine Meldungsbeschreibung und maximal drei Bilder, um die Bearbeitung zu erleichtern.
Abschließend kann die eingegebene Meldung überprüft werden. Eine Bearbeitung Ihrer abgegebenen Meldung ist im Nachhinein nicht mehr möglich. Vor dem Senden der Meldung muss den Nutzungsbedingungen zugestimmt werden. Wenn Sie über den Fortschritt der Meldungsbearbeitung informiert werden wollen, kann optional eine E-Mail-Adresse angegeben werden, die anschließend für Benachrichtigungen genutzt wird.
Die aufgestellten Schilder am Radnetz BW besitzen eine eindeutige Standortnummer und eine Banderole mit QR-Code. Mittels QR-Code-Scan oder Eingabe der Standortnummer kann eine Meldung zur Radnetz BW Beschilderung abgegeben werden. Meldungen dieses Typs unterscheiden sich zu den anderen Meldungen in Hinblick auf die Kategorieauswahl, da diese nur den Zustand der Radnetz BW Beschilderung betreffen.
Ja, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Allerdings erhalten Nutzerinnen ohne Angabe einer E-Mail-Adresse keine Statusupdates zu ihrer Meldung und es entfällt die Möglichkeit für die Klärung von Rückfragen.
Der RadMELDER BW ist nur in Kommunen aktiv, die ihre Verwaltungsebene freigeschaltet haben. Falls eine Meldung in einem nicht freigeschalteten Gebiet erstellt wird, erscheint ein entsprechender Hinweis.
Meldungen zur Beschilderung RadNETZ BW können im gesamten Bundesland abgegeben werden, unabhängig davon, ob eine Kommune am RadMELDER BW teilnimmt.
Derzeit sind nur punktuelle Meldungen möglich. Eine Funktion für liniengenaue Meldungen ist in Planung.
Die Meldung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die Verwaltung prüft das Problem, aktualisiert den Status und setzt – sofern möglich – entsprechende Maßnahmen um.
Wer eine E-Mail-Adresse angegeben hat, erhält automatische Benachrichtigungen bei Änderungen des Bearbeitungsstatus. Alternativ kann der Status direkt auf der Plattform eingesehen werden. Die zuständige Verwaltungsebene kann mithilfe öffentlich sichtbarer Kommentare zusätzliche Informationen zur Meldung eintragen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Baulastträgerschaft am Radnetz, die in RadVIS gepflegt wird:
Falls unklar ist, wer zuständig ist, wird die Meldung intern weitergeleitet. Ist am Meldungsort keine Baulastträgerschaft in RadVIS hinterlegt, wird die Meldung zunächst der Gemeinde zugewiesen, die die Zuständigkeit prüft.
Manche Meldungen können nicht direkt bearbeitet werden, z.B. wenn die Zuständigkeit unklar ist oder eine Maßnahme langfristiger Planung bedarf. Die Verwaltung kann den Meldenden dazu eine Rückmeldung geben, sofern eine E-Mailadresse bei der Meldungsabgabe eingetragen wurde.
Das hängt von der Art des Problems und der jeweiligen Behörde ab. Kleinere Mängel können schnell behoben werden, während größere Maßnahmen längere Planungen erfordern. Eine Bearbeitung aller Meldungen kann nicht garantiert werden.
Kommunen können sich registrieren und individuelle Einstellungen für ihren Bereich vornehmen, z. B. Zuständigkeiten verwalten und die Sichtbarkeit von Meldungen anpassen. Sie können sich als Kommune mit einem Service-BW-Account registrieren und ihre Verwaltungseinheit angeben. Nach einer Registrierung muss der Zugang vom RadMELDER-Team freigeschaltet werden. Zusätzlich können Landkreise ihre kreisangehörigen Gemeinden koordinieren und für die Meldungsabgabe freischalten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an -------------------.
Die Plattform nutzt hinterlegte Daten zur Baulastträgerschaft aus RadVIS, um Meldungen automatisch an die richtige Stelle zu leiten. Falls eine Meldung falsch zugewiesen wurde, kann sie innerhalb der Verwaltung weitergeleitet werden.
Ja, es gibt Schnittstellen zur Integration mit bestehenden kommunalen Meldesystemen. Falls keine direkte Anbindung via Open311 GeoReport V2 Standard möglich ist, können Meldungen auch per E-Mail weitergeleitet oder an ein bestehendes System verwiesen werden. Bei Interesse an einer Schnittstellenintegration können Kommunen Kontakt via ------------------- aufnehmen.
Ja. Neben Städten und Gemeinden können nun auch Landkreise den RadMELDER BW nutzen. Landkreise erhalten damit die Möglichkeit, den Einsatz des RadMELDER BW in ihrem Kreisgebiet selbstständig zu koordinieren und ihre kreisangehörigen Gemeinden für die Meldungsabgabe freizuschalten.
Landkreise können eine koordinierende Rolle für ihr Kreisgebiet übernehmen. Sie können festlegen, welche kreisangehörigen Gemeinden im RadMELDER BW aktiv sind, die eingehenden Meldungen überblicken und die Bearbeitung innerhalb des Kreisgebietes organisieren.
Je nach Abstimmung vor Ort können Meldungen entweder durch die jeweilige Gemeinde selbst bearbeitet oder durch den Landkreis zentral koordiniert und bearbeitet werden.
Ja. Landkreise können kreisangehörige Kommunen innerhalb ihres Kreisgebietes selbstständig für den RadMELDER BW freischalten und wenn gewünscht auch die Bearbeitung der Meldungen pro Kommune übernehmen. Erst nach Freischaltung der Kommune ist eine Meldungsabgabe im jeweiligen Gemeindegebiet möglich.
Alternativ können sich Gemeinden weiterhin selbst registrieren und direkt für den RadMELDER BW freischalten lassen.
Nein. Auch wenn ein Landkreis den RadMELDER BW nutzt, sind Meldungen nur in den Gemeinden möglich, die für die Meldungsabgabe freigeschaltet sind.
Freigeschaltete Landkreise können kommunale Meldungen in ihrem Kreisgebiet nur dann einsehen, wenn sie für die Meldungsbearbeitung der jeweiligen Kommune übergeordnet verantwortlich sind. Sie erhalten damit einen Überblick über Rückmeldungen zur Radinfrastruktur und können die Bearbeitung mit den kreisangehörigen Gemeinden koordinieren. Eine Meldungsabgabe ist nur in den Gemeinden möglich, die für den RadMELDER BW freigeschaltet sind.
Ja. Landkreise können eingehende Meldungen manuell an die zuständigen Gemeinden weitergeben bzw. diesen zur Bearbeitung zuweisen. Damit können Landkreise die Bearbeitung im Kreisgebiet koordinieren, auch wenn die fachliche Zuständigkeit bei einer Gemeinde liegt.
Nicht zwingend. Innerhalb eines Landkreises kann vor Ort abgestimmt werden, ob die Gemeinden ihre Meldungen selbst bearbeiten oder ob der Landkreis die Meldungen zentral koordiniert bzw. bearbeitet. Die konkrete Organisation erfolgt zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden.
Die Möglichkeit, Meldungen zur wegweisenden Beschilderung der Landkreise abzugeben, wird derzeit vorbereitet. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Beschilderungsdaten in RadVIS integriert sind. Der RadMELDER kann diese Daten anschließend aus RadVIS übernehmen und für die Meldungsabgabe nutzbar machen.
Bis zur Integration der jeweiligen Beschilderungsdaten in RadVIS ist die Meldungsabgabe zur wegweisenden Beschilderung nur als einfache Meldung (Adresse, Ort, Position) über die Kategorie „Beschilderung“ möglich. Die Zuweisung dieser Meldungen erfolgt systemseitig derzeit standardmäßig an die Kommunen!
Die Plattform nutzt Daten aus dem offiziellen Radverkehrs-Infrastruktur-System RadVIS. Pink markierte Routen in der Karte sind als Radwege klassifiziert und umfassen:
Nicht klassifizierte Wege werden in der Karte nicht speziell dargestellt. Eine Meldung ist an jeder Position innerhalb freigeschalteter Gebiete möglich.
Der RadMELDER BW funktioniert mit aktuellen Versionen von Chrome, Firefox, Edge und Safari.
Es gibt keine eigene App, aber die Plattform ist für die mobile Nutzung optimiert und kann über den Smartphone-Browser genutzt werden.
Falls Symbole oder Karteninhalte fehlen, hilft oft ein Neuladen der Seite. Falls das Problem weiterhin besteht, sollte ein anderer Browser getestet werden.
Die Plattform speichert die Meldungen und – falls angegeben – eine E-Mail-Adresse für Statusupdates. Personenbezogene Daten werden nicht öffentlich sichtbar gemacht. Details zur Datennutzung finden sie unter Datenschutz und Nutzungsbedingungen.
Das hängt von den Einstellungen der Kommune ab. Manche Meldungen sind öffentlich sichtbar, andere nur für die Verwaltung.
Die Datenübertragungen erfolgen über verschlüsselte Verbindungen. Die Plattform entspricht den Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Nähere Informationen finden Sie unter Datenschutz und Nutzungsbedingungen.
Teilnehmende Kommunen können auf der Plattform eingesehen werden. Zudem kann in der Layerkontrolle der Karte die Ebene Teilnehmende Kommunen aktiviert werden.
Jede Kommune entscheidet selbst, ob eine Meldung bzw. welche Meldungsdetails öffentlich sichtbar sind. Die Sichtbarkeit sagt nichts über den Bearbeitungsstand aus.